Kostenanteil der Bewohner
Grundsätzlich ist der Bewohner verpflichtet, sich an den Kosten der Hilfe zu beteiligen. Diese Selbstbeteiligung übernimmt das Jobcenter in Form von Bürgergeld, sofern keine anderen Einkünfte bestehen.
Die Selbstbeteiligung beträgt seit dem 1.1.2024: 549,60 EUR
Gestellt werden Kabel-TV, Wlan, Haushaltsbedarf, Strom sowie drei Besuchsfahrten innerhalb Ostwestfalens.