Kostenanteil der Bewohner
Grundsätzlich ist der Bewohner verpflichtet, sich an den Kosten der Hilfe zu beteiligen - ist er allerdings ohne Einkünfte, beantragt er hierfür Bürgergeld.
Die Selbstbeteiligung beträgt seit dem 1.1.2023: 493,13 EUR
Die Selbstbeteiligung beträgt ab dem 1.1.2024: 553,66 EURGestellt werden Kabel-TV, Wlan, Haushaltsbedarf, Strom sowie drei Besuchsfahrten innerhalb Ostwestfalens.