Kostenanteil der Bewohner
Grundsätzlich ist der Bewohner verpflichtet, sich an den Kosten der Hilfe zu beteiligen - ist er allerdings ohne Einkünfte, beantragt er hierfür Bürgergeld.
Die Selbstbeteiligung beträgt seit dem 1.1.2023: 496,17 EUR
Gestellt werden Kabel-TV, Wlan, Haushaltsbedarf, Strom sowie drei Besuchsfahrten innerhalb Ostwestfalens.