Das Wohnprojekt Kreis 74 ist eine vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe anerkannte Einrichtung und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Zwölf Männern im Alter von 18 bis 55 Jahren mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§§ 67-69 SGB XII) bietet unsere Einrichtung möblierten Wohnraum und intensive Betreuung.
Das vierstöckige Haus des Wohnprojekts befindet sich in der Bielefelder Innenstadt mit optimaler Verkehrsanbindung und fußläufiger Erreichbarkeit aller Behörden. Die Hilfeempfänger wohnen in zwei Einzelwohnungen und fünf Zweier-WGs mit jeweils gemeinsamer Küche und gemeinsamem Bad. Für alle Bewohner stehen ein Gemeinschaftsraum mit Café und Küche sowie ein Freizeitraum mit Fitnessgeräten, Kicker und Dartscheibe zur Verfügung.
Die stationäre Hilfe soll einerseits stützend und fördernd, andererseits fordernd und verselbständigend wirken. Soweit wie nötig soll die Einrichtung Schonraum sein, darüber hinaus aber Entfaltungsmöglichkeiten bieten, die auf die Aufnahme verlorener beruflicher und gesellschaftlicher Bezüge zielen.
Der Betreuungsschlüssel von 1:4 ermöglicht täglichen Kontakt, Ansprechbarkeit und immer wieder Raum für intensive Beratungsgespräche. Die Methode "Kontakt, Verbindlichkeit und Gemeinschaft" steht für eine stets verbindliche, empathisch zugewandte Kontaktaufnahme, die Wohlwollen und Wertschätzung vermittelt.
Die Hilfeleistungen gelten den Lebensbereichen:
• Wohnraum
• körperliche und psychische Gesundheit / Sucht
• Hygiene
• materielle Grundversorgung
• Strukturierung freier Zeit
• Teilnahme am Erwerbsleben
• Klärung strafrechtlicher Angelegenheiten
• Schuldenregulierung
• Beschaffung einer eigenen Wohnung
Finanziert werden die Betreuungsplätze gemäß SGB XII (§§ 67-69) oder SGB VIII (§ 41). Für Personen ab 21 Jahren mit letztem Wohnsitz in NRW ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig, während 18-20jährige vorrangig in die Zuständigkeit des Jugendamtes des letzten gemeldeten Wohnsitzes fallen. Die Zustimmung des jeweiligen Kostenträgers ist Voraussetzung für eine Aufnahme.
Bei Kostenübernahme durch einen SGB XII-Träger bestreiten die Hilfeempfänger ab dem dritten Monat die Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft selbst durch Arbeitslosengeld I, II oder andere Einkommen.
Die Aufnahme von Substituierten ist im Einzelfall möglich. Sofern ein Klient aufgrund einer Suchterkrankung oder Persönlichkeitsstörung nicht an seinen sozialen Schwierigkeiten zu arbeiten vermag, kann eine Aufnahme nicht erfolgen.
Rufen oder schreiben Sie uns an, um ein Informations- bzw. Aufnahmegespräch zu vereinbaren.
→ Download: Das Konzept des Wohnprojekts Kreis 74